Wie man seine Betreuungskosten absetzen lassen kann

Für die Betreuung von Kindern können für die Eltern hohe Kosten anfallen. Der Gesetzgeber räumt bei der Steuererklärung aber Möglichkeiten ein, diese Betreuungskosten absetzen zu lassen.

Viele Eltern wissen nicht, dass die Kinderbetreuung eine steuervergünstigende Wirkung haben kann. Dabei ist es nicht schwer, einen gewissen Teil seiner Betreuungskosten absetzen zu lassen. Die entsprechenden steuerlichen Regelungen sehen vor, dass Eltern für die Aufgaben, die sie bei der Kinderbetreuung wahrnehmen, eine besondere Förderung erhalten sollen. Kinderbetreuungskosten entstehen immer dann, wenn die Eltern berufstätig sind und es so durch die zusätzliche Kinderbetreuung zu einer Doppelbelastung kommt. Außerdem hat diese Art der Steuervergünstigung keine Auswirkungen auf andere steuerliche Erleichterungen, wie etwa den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld.

Wenn es um die Ermittlung der Höhe der Betreuungskosten geht, muss zwischen zwei Lebensmodellen unterschieden werden. Im ersten Fall sind beide Eltern beziehungsweise der oder die Alleinerziehende berufstätig, im zweiten Fall ist nur ein Elternteil berufstätig. Bei letzterem Lebensmodell spricht man auch von einer Alleinverdiener-Ehe. Weiterhin muss unterschieden werden, in welche Altersgruppe die Kinder fallen. Zwei Drittel der Betreuungskosten können hier abgesetzt werden, wenn es sich bei den Eltern um Alleinerziehende oder Doppelverdiener handelt. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 4.000 Euro. Alleinverdiener und Alleinerziehende, die nicht berufstätig sind, können Steuervergünstigungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihre Kinder sich in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren befinden. Es lassen sich Betreuungskosten absetzen beispielsweise für Kindertagesstätten oder für Tagesmütter und viele weitere Kosten.

Die steuerlichen Regelungen sind über zahlreiche Gesetze verteilt und in ihrer Gesamtheit nur schwer zu überblicken. Zudem sind sie laufenden Änderungen durch den Gesetzgeber unterworfen, der vor der Aufgabe steht, die Berücksichtigung der Leistungen von Eltern bei der Steuer den sich ständig ändernden Lebenswirklichkeiten anzupassen. Im Zweifelsfall wird man um eine Steuerberatung also nicht herumkommen. Eine solche Beratung kann in gewissem Umfang auch von den Behörden selbst vorgenommen werden.