Privates Rentenansparen - das Riester-Rente-Angebot

Der Staat fördert durch Zulagen das private Rentenansparen der Angestellten. Seit Bekanntwerden, dass die gesetzliche Rente nicht mehr für die Alterssicherung ausreicht, boomt das private Rentenansparen.

Durch staatliche Zulagen und staatliche Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten fördert die Bundesrepublik Deutschland das Ansparen von privaten Renteneinzahlungen. Seit einigen Jahren ist klar, dass der demografische Wandel auch vor den Rentenauszahlungen keinen Halt macht und deshalb rät der Staat zur zusätzlichen Altersvorsorge. Dieses private Ansparen von Geldreserven für den Ruhestand belohnt die Regierung durch Steuervergünstigungen und Zuschüssen. Dabei kommt durchaus auch der soziale Aspekt mit ins Spiel, schließlich erhalten verheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kindern mehr Zuschüsse, als kinderlose Paare und Singles. Das Riester-Rente-Angebot gilt jedoch ausschließlich für sozialabgabepflichtige Arbeitnehmer. Nur wer sich in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, hat den Anspruch auf den Abschluss eines vom Staat geförderten Altersansparens. Zu dem zulagenberechtigten Personenkreis gehören alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, pflichtversicherte Landwirte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV- und Krankengeld, das Pflegepersonen, Menschen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen, sowie geringfügig Verdienende. Für selbstständige Unternehmer gibt es alternativ dazu ein staatlich gefördertes Programm.

Auf dem Markt gibt es unterschiedlichste Anbieter, die mit einem entsprechenden Angebot locken. Vor Vertragsabschluss ist es jedoch ratsam, sich mit der Verpflichtung zur regelmäßigen Zahlung intensiv auseinanderzusetzen. Es muss ermittelt werden, ob zusätzliche Zahlungen in Höhe von mindesten 50 Euro monatlich für den Einzelnen überhaupt machbar sind oder nicht. Sollten zudem am Ende des Jahres weitere Mittel frei verfügbar sein, können die Altersrücklagen Einzahlungen steuerfrei bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe aufgestockt werden. Diese Form der privaten Altersversorgung beinhaltet eine lebenslange Rente in gleichbleibender Höhe. Sollte der Versicherte jedoch vor Ende der vereinbarten Garantiezeit versterben, bezieht der Ehepartner für die restliche Garantiezeit den Betrag aus der Zahlung. Die Form der Privatvorsorge kann auch als Darlehen zur Anschaffung von selbst genutztem Wohneigentum genutzt werden. Hierbei genügen die Tilgungsbeiträge, um die Förderung zu erhalten. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Pfändungssicherung des Sparkontos dar. Das bis zu einer Pfändung eingezahlte Geld ist gesichert und fällt einer drohenden Privatinsolvenz nicht zum Opfer. Damit stellt die private Altersvorsorge ein zusätzliches finanzielles Standbein für Arbeitnehmer dar. Eine rechtzeitige zusätzliche Altersvorsorge ist unbedingt ratsam für all diejenigen, die zur Zahlung der monatlichen Beiträge in der Lage sind. Je früher der Mensch damit beginnt, desto höher fallen die späteren, monatlichen Einnahmen aus. Dies ist ein ganz wichtiger Aspekt, wenn man sich die ganze volkswirtschaftliche Entwicklung der kommenden Jahrzehnte vorstellt, denn aus der Alterspyramide entwickelt sich schon jetzt ein Alterspilz, den die nachkommenden Generationen nicht abfedern können. Und um seine eigenen Kinder finanziell nicht noch zusätzlich zu belasten, ist das private Ansparen ratsam, zudem garantieren zusätzliche finanzielle Mittel auch eher einen vergleichbaren Lebensstandard zur aktuellen, persönlichen Situation.