Zulassung zum Rechtsanwalt: Weg und Wegstellen

An den harschen Zulassungsbedingungen für das Studienfach Jura lässt sich erkennen, dass sehr viele Abiturienten an diesem Fach interessiert sind. Tatsächlich aber lässt sich auch eine sehr hohe Abbruchquote ausmachen.

Der Zulassung zum Anwalt geht also ein Studium im Fach Jura voraus, an dessen Ende ein in seiner Qualität geprüftes und in seinem Inhalt verbindliches Staatsexamen abgelegt werden muss. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass sich der Bürger sicher sein kann, in jedem Anwalt die - zumindest theoretisch und absehend von der Art des Abschlusses - gleiche Kompetenz vorzufinden. Auch wird so sichergestellt, dass das deutsche Rechtssystem nicht unter Fehlleistungen zu leiden hat.

Dem ersten Staatsexamen folgt dann eine Reihe praktischer Erfahrungen, aus der dann die Befähigung zum Richteramt hervorgeht, welche die endgültige Vorrausetzung für das Ausführen der Tätigkeit als Anwalt ist. Wer im Besitz einer solchen Befähigung ist, wird als "Volljurist" bezeichnet. Eine derartige Qualifikation erlaubt auch das Dasein als Richter, Staatsanwalt oder Notar.

So wäre etwa bei staatsfeindlichem Lebenwandel oder übermäßiger Verschuldung die Zulassung zum Juristen abgesprochen. Auch eine Eignungsprüfung sorgt für einen hohen moralischen Standard unter den deutschen Gesetzesvertretern.