Gebrauchtwagenkauf von privat, hier gilt die Vorsicht

Der Gebrauchtwagenkauf von privat kann eine preiswerte Möglichkeit sein, an einen anderen Wagen zu gelangen. Allerdings ist hier eben nicht die gleiche geschäftliche Situation wie beim Gebrauchtwagenhändler gegeben.

Der Gebrauchtwagenkauf von privat ist sehr geläufige Praxis und auch schon lange üblich. Wer den Gebrauchtwagen kaufen möchte, sucht zunächst einmal die verschiedenen Zeitungen oder Internetportale durch, um den gewünschten Wagen zu finden. Dabei ist der Gebrauchtwagenkauf von privat natürlich eine der preiswertesten Möglichkeiten, an den neuen Gebrauchtwagen zu gelangen. Der Verkäufer ist nicht an einer Gewinnerzielung mit kommerziellem Hintergrund interessiert, sondern strebt oftmals nur die Abgabe des Wagens zu akzeptablen Konditionen an, um einen anderen Wagen erwerben zu können. So kann sich der Gebrauchtwagenkauf von privat als sehr preiswerte Variante des Autokaufs erweisen. Besonders vorteilhaft ist der Geschäftsabschluss mit dem Gebrauchtwagen dann, wenn das Fahrzeug aus dem näheren Umfeld, also beispielsweise von Freunden, stammt. Hier ist dann der Pflegezustand des Wagens in der Regel vertrauter. Auch besteht beim Handel innerhalb des Freundes- und Bekanntenkreises weniger Gefahr, einen Wagen mit auf den ersten Blick nicht erkennbaren Fehlern oder Defekten zu kaufen.

Hier liegt nämlich beim Gebrauchtwagenkauf zwischen privaten Personen das Problem. Die Vertragsklausel lautet fast immer, dass das gebrauchte Fahrzeug "wie gesehen" gekauft wird. Der Autokäufer akzeptiert dann mit seiner Unterschrift, dass er keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer hat. Zu einer Rücknahme ist dieser ohnehin generell als privater Verkäufer nicht verpflichtet. Zwar besteht generell auf dem Rechtsweg die Möglichkeit, bei bestimmten Defekten auch eine Rücknahme des Wagens zu erwirken, wenn hier dem Verkäufer Defekte offenbar bekannt waren, diese dem Käufer aber nicht mitgeteilt wurden. Der Käufer ist aber zum einen immer in der Beweispflicht und zum anderen muss er nachweisen, dass er den Defekt bei der reinen Probefahrt nicht entdecken konnte und er den Verkäufer somit der bewussten Täuschung beschuldigt. All diese Probleme bestehen beim Gebrauchtwagenkauf beim professionellen Händler nicht. Die Überlegung "Privat oder Gebrauchtwagenhändler" sollte also sehr überlegt stattfinden und letztlich auch vom Wert und auch dem Alter des Fahrzeugs abhängig sein.